Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für die Ergotherapie.
Sie benötigen dazu eine Heilmittel-Verordnung für Ergotherapie von Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin.
Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungspflicht, wenn Sie von dieser nicht befreit sind, sieht 10% der Behandlungskosten und eine Verordnungsgebühr von 10 Euro vor.