Für eine ergotherapeutische Verordnung ist nur das Formblatt Heilmittel Nr. 13 gültig. Neben den Daten, die für die Verwaltung/Abrechnung gebraucht werden (im oberen linken Feld als Patienten-Daten zu finden), sind einige Informationen für die Therapie unbedingt erforderlich und somit als Pflichtangaben auf der Verordnung notwendig.
Seit dem 01.04.2024 gilt der Vertrag für Blankoverordnung für Ergotherapie.Vertragsärzt:innen und Vertragpsychotherapeut:innen können ab diesem Zeitpunkt Blankoverordnungen für Diagnosen ausstellen, die in den Diagnosegruppen
SB1 - PS3 - PS4 zugordnet werden.
DIE BLANKOVERORDNUNG IST FÜR DIE VERORDNENDEN „BUGDETNEUTRAL“