Neben den Daten, die für die Verwaltung/Abrechnung gebraucht werden (im oberen linken Feld als
Patienten-Daten zu finden), sind einige Informationen für die Therapie unbedingt erforderlich und somit als Pflichtangaben auf der Verordnung notwendig:
- Diagnosegruppe und Diagnose/n (ICD10-Ziffer/n und Nennung der Diagnose/n im
„Klartext“)
- Leitsymptomatik und ggf. Spezifizierung des Therapieziels
- genaue Bezeichnung des Heilmittels (im Wortlaut)
- Anzahl und Frequenz der Leistung/en
- ärztlicher Stempel und Unterschrift