Praxis für Ergotherapie
 Praxis für Ergotherapie    

Welche Angaben sind besonders wichtig?

Für eine ergotherapeutische Verordnung ist nur das Formblatt Heilmittel Nr. 13 gültig. Neben den Daten, die für die Verwaltung/Abrechnung gebraucht werden (im oberen linken Feld als Patienten-Daten zu finden), sind einige Informationen für die Therapie unbedingt erforderlich und somit als Pflichtangaben auf der Verordnung notwendig.

Verordnung- Ergotherapie

 

  • Diagnosegruppe und Diagnose/n (ICD10-Ziffer/n und Nennung der Diagnose/n im „Klartext“)
  • Leitsymptomatik und ggf. Spezifizierung des Therapieziels
  • genaue Bezeichnung des Heilmittels (im Wortlaut)
  • Anzahl und Frequenz der Leistung/en
  • ärztlicher Stempel und Unterschrift

Blankoverordnung- Ergotherapie

Seit dem 01.04.2024 gilt der Vertrag für Blankoverordnung für Ergotherapie.Vertragsärzt:innen und Vertragpsychotherapeut:innen können ab diesem Zeitpunkt Blankoverordnungen für Diagnosen ausstellen, die in den Diagnosegruppen

SB1  -  PS3  -  PS4   zugordnet werden.  

 

DIE BLANKOVERORDNUNG IST FÜR DIE VERORDNENDEN „BUGDETNEUTRAL

  • Diagnosegruppe und Diagnose/n (ICD10-Ziffer/n und Nennung der Diagnose/n im „Klartext“)
  • Leitsymptomatik und ggf. Spezifizierung des Therapieziels
  • Heilmittel: Blankoverordnung
  • ärztlicher Stempel und Unterschrift

Hier finden Sie uns

Praxis für Ergotherapie, Gestaltungs- und Körpertherapie 

Bertoldstr. 45

Tel. 0761 / 2056993
79098 Freiburg im Breisgau

Kontakt

Rufen Sie einfach an +49 761 2056993 oder nutzen Sie unsere Mailadresse:

Ergo-Bertoldstr@web.de

 

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